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Ohne Ausschreibung läuft gar nichts
Kommentar von Horst Hassel
Ohne Not ist der Rat dabei, seine Entscheidungsbefugnis aus der Hand zu geben: Statt selbst
die Kosten für die Sanierung des städtischen Lehrschwimmbeckens in Holthausen
ermitteln zu lassen, lässt man dies die AquaMagis GmbH tun. Warum die so eilfertig
vorsprescht, dass nicht einmal alle Mitglieder der Gesellschafterversammlung
mitbekommen, dass sie gerade ein Gutachten bei der Fa. Thalessa - die schon das AquaMagis gebaut hat - in Auftrag gegeben haben,
hat System: Die Entscheidung für ein neues Lehrschwimmbad soll möglichst zu Gunsten des AquaMagis
fallen.
Dessen Geschäftsführer Dr. Uwe Allmann möchte verständlicherweise einen Anbau an das Freizeitbad
erstellen, das garantiert Synergieeffekte, verteilt die Kostenseite des AquaMagis auf
mehrere Schultern. Das kann einmal sehr wichtig sein, wenn das Bad in die Jahre kommt
und kräftig investiert werden muss oder die Besucherzahlen aus gesamtwirtschaftlichen
Gründen rückläufig sind.
Um die 1 Million Euro, das hat Dr. Allmann durch die Firma Thalessa ermitteln lassen,
müssten für ein neues Lehrschwimmbad investiert werden. Egal ob dies im Böddinghauser
Feld oder in Holthausen realisiert wird. Wie realistisch diese Kosten-Vorhersagen sind, weiß
niemand ganz genau. Eines aber ist sicher: wenn der Bau des Lehrschwimmbades öffentlich
ausgeschrieben wird, also Thalessa Mitbewerber bekommt, wird sich das ganz sicher günstig auf
die Investitionskosten auswirken.
Nun ist Dr. Allmann der Meinung, eine GmbH müsse den Bau eines Lehrschwimmbeckens
nicht ausschreiben, sie sei schließlich kein öffentliches, sondern ein privatwirtschaftlich
geführtes Unternehmen. Das gilt jedenfalls dann nicht mehr, wenn, wie geplant, Zuschüsse aus dem
Konjunkturprogramm der Bundesregierung und der Länder beantragt werden. Erst im Mai
2006 hat das Landgericht Münster festgestellt, dass ein Stadtwerke-Geschäftsführer
gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG gegenüber der GmbH für den entstandenen Schaden haftet, wenn er
seine Obliegenheiten als Organ der Gesellschaft z. B. dadurch verletzt, dass er nach einem
Subventionsbewilligungsbescheid kein Vergabeverfahren nach der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) durchführt.
Das heißt: will man Zuschüsse für das Lehrschwimmbecken bekommen, muss entweder durch die Stadt
oder das AquaMagis ausgeschrieben werden.
So oder so: der Rat entscheidet, ob das Lehrschwimmbecken weiterhin in Holthausen unter seiner Regie
betrieben wird, oder ob er die Entscheidungsgewalt an die Gesellschafterversammlung des AquaMagis GmbH
abgibt - mit dem Risiko, dass nicht immer alle erkennen, was sie gerade entscheiden. In der Kalkulation
für Sanierung oder Neubau sollten auch Fahrtkosten und Zeitverluste für die Schulen geldwert dargestellt
werden, damit aus dem Lehrschwimmbecken kein Leerschwimmbecken wird, weil sich die Stadt die Fahrtkosten
ins Böddinghauser Feld nicht mehr leisten kann. |
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