Mietspiegel für den Bereich der
Stadt Plettenberg

(alle Angaben ohne Gewähr)

Allgemeine Erläuterungen

  1. Dieser Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten soll, im Rahmen ortsüblicher Entgelte die Miethöhe eigenverantwortlich zu vereinbaren.

  2. Das Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG) regelt das Verfahren bei Mieterhöhungen für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen. Für die Miethöhe ist die ortsübliche Vergleichsmiete maßgebend. Ortsüblich ist die Miete, die in Plettenberg für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage im Durchschnitt verlangt und bezahlt wird. Das Gesetz läßt zu, daß eine Mieterhöhung außer auf den Mietspiegel auch auf Vergleichsobjekte und auf Sachverständigengutachten gestützt werden kann

  3. Der Vermieter kann eine Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen, wenn

    a) die bisherige Miete seit einem Jahr unverändert ist (ausgenommen Mieterhöhungen wegen Modernisierung, Erhöhung der Betriebskosten und Fremdkapitalzinsen),

    b) die angestrebte Miete die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen nicht übersteigt,

    c) die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 30 Prozent erhöht wird. Für Wohnraum, der vor dem 01. 01. 1981 fertiggestellt worden ist, beträgt die zulässige Mieterhöhung 20 Prozent, wenn

    – das Mieterhöhungsverlangen dem Mieter vor dem 01. September 1998 zugeht und

    – die derzeitige Miete ohne Betriebskostenanteil mehr als 8,00 DM/qm beträgt. Ist der Mietzins geringer, verbleibt es bei 30 Prozent, jedoch darf in diesem Fall die verlangte Miete ohne Betriebskosten 9,60 DM/qm nicht überschreiten.

  4. Mietspiegel für nichtpreisgebundene Woh-
    nungen im Gebiet der Stadt Plettenberg
    Stand: 01.06.1997
    Wohnungen in Gebäuden der Baujahre
      bis 1948 von 1949
    bis 1959
    von 1960
    bis 1969
    von 1970
    bis 1979
    von 1980
    bis 1989
    von 1990
    und später
      DM / qm DM / qm DM / qm DM / qm DM / qm DM / qm
    A Wohnungen von
    49-59 qm Größe
                 
      a) ohne Heizung mit Badezimmer oder mit
    Heizung ohne Badezimmer
    4,20 5,60-6,95 7,00-7,80 7,85-8,45 - -
      b) mit Heizung, mit Badezimmer 6,35 7,45-8,40 8,45-9,40 9,45-10,35 10,40-11,20 11,25-12,05
      c) wie b) und mit Isolierverglasung* 7,25 8,35-9,05 9,10-10,15 10,20-11,10 11,15-11,90 11,95-12,80
      d) wie c) und mit Wärmedämmung 7,50 8,60-9,30 9,35-10,40 10,45-11,35 11,40-12,15 12,20-13,05
                   
    B Wohnungen von
    60-89 qm Größe
                 
      a) ohne Heizung mit Badezimmer oder mit
    Heizung ohne Badezimmer
    3,90 5,40-6,60 6,70-7,30 7,35-7,75 - -
      b) mit Heizung, mit Badezimmer 5,80 7,20-8,05 8,10-8,65 8,75-9,55 9,60-10,20 10,25-10,90
      c) wie b) und mit Isolierverglasung* 6,35 7,75-8,55 8,65-9,50 9,55-10,30 10,35-11,25 11,30-12,10
      d) wie c) und mit Wärmedämmung 6,60 8,00-8,80 8,90-9,75 9,80-10,55 10,60-11,50 11,55-12,35
                   
    C Wohnungen von
    90 und mehr qm
                 
      a) ohne Heizung mit Badezimmer oder mit
    Heizung ohne Badezimmer
    3,40 4,80-6,15 6,20-7,00 7,05-7,50 - -
      b) mit Heizung, mit Badezimmer 5,50 6,70-7,45 7,50-8,20 8,25-8,95 9,00-9,60 9,70-10,35
      c) wie b) und mit Isolierverglasung* 6,15 7,35-8,15 8,20-8,95 9,00-9,55 9,60-10,65 10,70-11,65
      d) wie c) und mit Wärmedämmung 6,40 7,60-8,40 8,45-9,20 9,25-9,80 9,85-10,90 10,95-11,90
                   
    *Isolierverglasung oder mit Doppelfenster
    Hinweis: Soweit die Tabelle Mietzinsspannen vorsieht, ist das Baualter zu berücksichtigen.