Quelle: "Mendener Bergbau", 11. Beitrag zur Landeskunde
des Hönnetals, Dr. Hugo Banniza, 1977, S. 44
29. Franziska - Eisenerzgrube bei Sümmern
Der Landwirt Theodor König in Bixterhausen bei Sümmern erhielt im
September 1858 eine Eisenerzgrube unter dem Namen "Franziska" als
alleiniger Inhaber auf eigenem Grund verliehen. Vorhergegangen
war am 22.05.1858 die vorgeschrieben Mutung und Inaugenscheinnahme,
bei der die Bauwürdigkeit der Lagerstätte bergamtlich festgestellt
wurde.
Nach Zustellung der Verleihungsurkunde kam es im Dezember 1858
noch zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Menden, bei der König
im Zusammenhang mit der beantragten Eintragung des Bergeigentums
geltend machte, dass er die verlangten Kataster-Auszüge noch nicht
vorlegen könne, weil lt. Auskunft von Amtmann Alsing die Grundbücher
und die Mutterrolle z. Zt. zur Überprüfung an den Kataster-Inspektor
zu Arnsberg eingereicht waren. Die Hypotheken-Kommission des
Bergamtes Siegen entschied dazu, dass Kataster-Auszüge nur über
solche Grundstücke beizubringen seien, die als sog. "Pertinenz-Grundstücke"
(= dingliches Zubehör) zur Grube anzusehen seien und deshalb im
Berggegenbuch eingetragen werden müssten. Die Grube wurde daraufhin
unter dem Namen des Theodor König im Berggegenbuch eingetragen
und dort bis 1935 geführt.
Die Gewerken-Liste enthielt nur Theodor König als alleinigen
Besitzer von "Franziska". 1859 und 1860 wurde die Grube jeweils
um 1 Jahr, Februar 1862 dann auf unbestimmte Zeit gefristet. -
Leider fanden sich über die Grube, ebenso wie über die
vorgenannten 4 anderen sümmerschen Betriebe, keine Betriebs-Akten,
die über Umfang und Dauer der Ausbeute weitere Angaben hätten
bringen können.
Quelle: Berggrundbuch am AG Iserlohn
Das Eisenerzbergwerk Franziska liegt in der Gemeinde Sümmern,
Kreis Iserlohn, Regierungsbezirk Arnsberg, Oberbergamtsbezirk Dortmund.
Es ist am 2. September 1858 zu einer Fundgrube und 936 140/196 Massen,
auf dem Verleihungsriß mit den Buchstaben O.H.F.M.N.Q. R.S. bezeichnet,
zur Gewinnung der in diesem Felde vorkommenden Eisenerze nach der
Vorschrift der Kurkölnischen Bergordnung vom Jahre 1669 und des Gesetzes
vom 1. 7. 1821 verliehen worden.
Vom Berggrundbuch Band 21 Blatt 368 übernommen auf Grund des früher dort
bestehend gewesenen Bergwerkseigentums zufolge Anregung des Preußischen
Oberbergamts in Dortmund.
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